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   BVerwG, 24.02.1999 - 7 B 14.99   

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https://dejure.org/1999,22731
BVerwG, 24.02.1999 - 7 B 14.99 (https://dejure.org/1999,22731)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 7 B 14.99 (https://dejure.org/1999,22731)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 7 B 14.99 (https://dejure.org/1999,22731)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 K 108/16

    Planfeststellung für den Ersatzneubau einer 110-kV-Hochspannungsleitung; Abwägung

    Die Klagebefugnis bleibt erhalten (BVerwG, Beschl. v. 24.02.1999 - BVerwG 7 B 14.99 -, juris, RdNr. 2).
  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Demnach hätte nur noch die Beigeladene geltend machen können, durch die Ablehnung der weitergehenden Beihilfe in ihren Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1996 - 7 B 219.96 - juris Rn. 1; Beschluss vom 24. Februar 1999 - 7 B 14.99 - juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Mithin war vom 31. Oktober 1991 bis zum 04. Dezember 1998 nicht mehr die Restitutionsantragstellerin, sondern ihr Sohn Berechtigter, ab dem 05. Dezember 1998 sind es die Beigeladenen (zum Verlust der Klagebefugnis nach Abtretung vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Februar 1999 - BVerwG 7 B 14.99 - juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15

    Restitution; Abtretung von Rückübertragungsansprüchen

    Nur der Abtretungsempfänger kann danach noch im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO hinsichtlich des abgetretenen Restitutionsanspruchs in seinen Rechten verletzt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1999 - 7 B 14.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 20 S. 3 f.).
  • BSG, 17.03.2015 - B 6 KA 44/14 B

    Gepfändete kassenzahnärztliche Honorarforderung

    Nach dem - von dem Kläger behaupteten - Übergang des Anspruchs auf den Beigeladenen könnte nur dieser geltend machen, in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl BVerwG Beschluss vom 24.2.1999 - 7 B 14/99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 20; vgl BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 4 f).
  • VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05

    Rückübertragungsrecht

    Der Kläger hat in dem maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Rechtsnachfolge der Restitutionsantragstellerin auf die Alteigentümerin belegt und er ist als Abtretungsempfänger formaliter Inhaber des Anspruches auf Restitution und damit klagebefugt (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 24. Februar 1999 - BVerwG 7 B 14.99 - und v. 22. Juli 1996 - BVerwG 7 B 219.96 - beide juris); dem Umstand, dass der Rückübertragungsanspruch nicht mehr durchsetzbar ist (nachfolgend unter II. 1), fehlt es an der für eine Verneinung der Klagebefugnis erforderlichen Eindeutigkeit.
  • VG Schwerin, 21.09.2012 - 6 A 1030/09

    Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens zugunsten des klagenden

    Nach dem Übergang des Anspruchs auf den Zessionar kann nämlich allein dieser im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, durch die Ablehnung der gemäß § 72 VwGO, § 63 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Satz 2 SGB X beantragten Entscheidungen in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.02.1999, Az. 7 B 14/99, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 20; BSG, Urt. v. 17.10.2007, Az. B 6 KA 4/07 R, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 31.05.2007, a.a.O., und Urt. v. 05.05.2009, Az. L 1 AL 55/08, juris).
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